Spenden wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Vereine sind nach §10b des Einkommenssteuergesetzes unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro jährlich können seit dem 1.1.2001 ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug, einer Buchungsbestätigung der Überweisung oder einem Einzahlungsbeleg) beim Finanzamt bei Bedarf eingereicht werden. Auf dem Beleg müssen Kontonummer, Name und Bankverbindung vom Forum musica mudisa sowie der Zuwendungsbetrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Darüber hinausgehende Angaben auf dem Beleg dürfen bzw. sollten geschwärzt werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an das Forum musica mudisa finden Sie unterhalb von diesem Text. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Beleg über die Spende ihren Steuerunterlagen bei.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Die oben genannten Nachweise brauchen Sie im Rahmen ihrer (elektronischen) Steuererklärung nur einreichen, wenn das Finanzamt Sie dazu bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids auffordern sollte.

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